Schulgemeinschaftsausschuss - SGA

GESETZLICHER HINTERGRUND
In den Polytechnischen Schulen, den Sonderschulen, die nach dem Lehrplan
der Polytechnischen Schule geführt werden, in den Berufsschulen und den mittleren und höheren Schulen ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ( § 2 ) ein Schulgemeinschaftsausschuss
zu bilden.
DEM SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS OBLIEGEN ...
1. Die Entscheidung über:
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mehrtägige Schulveranstaltungen
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die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen
Veranstaltung
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die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
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die Hausordnung gemäß § 44 Abs.1
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die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen gemäß § 46 Abs.1
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die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülerinnen an
Veranstaltungen
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die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
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die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
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Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen ( § 58 Abs.3 )
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die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
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die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilzahlungen
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schulautonome Schulzeitregelungen
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die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien ( § 5 Abs.4 )
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die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von
Schulbüchern
2. Die Beratung
über:
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wichtige Fragen des Unterrichtes
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wichtige Fragen der Erziehung
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Fragen der Planung von
Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Z1lit.a fallen
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die Wahl von
Unterrichtsmitteln
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die Verwendung von der
Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
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Baumaßnahmen im Bereich
der Schule
MITGLIEDER IM SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS 2022/2023
Elternvertretung:
Lehrervertretung:
Schülervertretung:
Schulleitung:
Michaela Spendier
Patricia Ottowitz
Astrid Dvorak
Bernhard Gradischnig
Dipl.Päd. Ebner Ulfried
OLMS Mag. Enzenebner Edith
OLMS Millonig Andrea
Andreas Mitrovic
Lilja Schmuck
Dipl.Päd. Wintersteiger Johann BEd. MA